Rauchwarnmelder = Lebensretter
Wer weckt Sie bei Feuer, wenn Sie schlafen?
Sie alle tun gut daran, sich frühzeitig mit gesetzlichen Vorschriften
vertraut zu machen und sich daran zu halten. Warum?
Bricht in einem nicht genug geschützten
Gebäude Feuer aus, wird künftig als erstes die Frage nach der Sorgfaltspflicht gestellt. Wenn sich hier Zweifel ergeben, kann es für die Haftung im wahrsten Sinne des Wortes brenzlig werden. Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen zur Anbringung von Rauchwarnmeldern sind landauf, landab teilweise schon in Kraft, teilweise noch in Vorbereitung. Sie gelten für private Wohnbauten.
Für diesen Bereich wird die DIN 14676 zur wichtigsten Vorschrift in Sachen "Feuersicherheit im Haus".
Hessische Bauordnung § 13 (5):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht
und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Die meisten Brandopfer - 70% - verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Quelle: First Alert
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