Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördertwerden. Dies sind beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oderdie Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmensollen künftig mit bis zu 20% über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzuggebracht werden. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderungprofitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude umselbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungs-Maßnahmen könnten alsoerstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Sanierungswillige haben zukünftig die Wahl: entweder schreiben sie Einzelmaßnahmen steuerlich ab, oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien und das Heizungsoptimierungsprogramm. In diesen Programmen sieht das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.
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